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Urteil: Fahrerbewertung darf nicht öffentlich sein

26.09.2017 15:58 Uhr
Bewertung
Die Bewertung von Fahrern in einem Portal darf nur für den jeweiligen Fahrer sichtbar sein
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picture-alliance

Das Abwerten eines einzelnen Fahrers in einem Bewertungsportal ist nicht zulässig. Eine Bewertung darf daher nur für den Fahrer selbst einsehbar sein, nicht aber für andere Nutzer.

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Köln. Der Betreiber eines Fahrerbewertungsportals im Internet darf dieses nur so betreiben, dass zwar der einzelne Fahrer seine Bewertungen einsehen kann, nicht aber die Allgemeinheit. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Auf dem Internetportal im vorliegenden Fall konnte anhand der Eingabe eines Kennzeichens eine Ampelbewertung „rot-gelb-grün“ durch andere Verkehrsteilnehmer abgegeben werden. Mit relativ geringem Aufwand konnte aber auch der jeweilige Fahrer ermittelt werden. Da hierdurch dieser regelrecht an den Pranger gestellt werden kann, untersagten die Richter diese Verfahrensweise. Den erzieherischen Effekt, der damit erzielt werden sollte, könne auch dadurch erwirkt werden, dass der betroffene Fahrer selbst seine Bewertungen einsieht und seine Fahrweise ändert. (ctw/jt)

Urteil vom 16.02.2017
Aktenzeichen 13 K 6093/15

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KOMMENTARE


Karsten Gulden

19.10.2017 - 10:19 Uhr

Ein gutes Urteil, da hier die Persönlichkeitsrechte der Halter verletzt werden.


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