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Urteil: Alkoholkontrolleur muss sich an Gebrauchsanleitung halten

07.05.2015 10:32 Uhr
Urteil: Alkoholkontrolleur muss sich an Gebrauchsanleitung halten
Bei dem Mann waren 0,46 Promille gemessen worden
© Foto: ddp/Sascha Schuermann

Wird bei einem Alkoholtest die zehnminütige Kontrollzeit nicht eingehalten, ist die Messung ungültig.

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Riesa. Bei einem Atemalkoholtest muss der Kontrolleur sich an die Gebrauchsanleitung des Messgerätes halten. Werde eine zehnminütige Kontrollzeit, in der weder getrunken noch gegessen werden darf, nicht eingehalten, sei die Messung ungültig, so das Amtsgericht Riesa.

Hier wurde einem Fahrer vorgeworfen, eine Atemalkoholkonzentration von 0,46 Promille gehabt zu haben. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldstrafe geahndet. Gegen den Bußgeldbescheid wehrte er sich. Mit Erfolg: Das Amtsgericht sprach den Mann frei. Unmittelbar vor der Messung habe er ein Glas Wasser getrunken, daher der hohe Wert, erklärte der Fahrer.  (ag)

Urteil vom 14.05.2014
Aktenzeichen: 1 OWi 703 Js 36868/13

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