Stuttgart. Beachtet der Führer eines Sattelzuges mit Auflieger beim Abbiegen nach links nicht, dass der Sattelzug nach rechts auf die rechte Fahrbahn ausschert und kommt es zu einem Schaden an einem rechts überholenden Fahrzeug, dann haftet der Abbiegende dafür zu 100 Prozent. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied jetzt, dass die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs vollständig zurücktritt, und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Ravensburg.
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt habe, treffe den Führer eines Fahrzeugs, das aufgrund seiner Bauart oder seiner Ladung beim Abbiegen nach links in den rechts daneben befindlichen Fahrstreifen ausschwenkt, gegenüber den diesen Fahrstreifen benutzenden Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Das schreibt Paragraf 9 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung vor. Er müsse sich vergewissern, so die Richter, dass er durch das Abbiegen keinen Verkehrsteilnehmer auf dem benachbarten Fahrstreifen gefährdet oder schädigt. (ag)
Urteil vom 04.06.2014
Aktenzeichen: 3 U 15/14