Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Ende August den Abschlussbericht der Expertengruppe zur Reform des Seehandelsrechts entgegengenommen. Das deutsche Seehandelsrecht soll vollständig überarbeitet und den Erfordernissen der heutigen Schifffahrt und des modernen Handels angepasst werden. „In Zeiten ökonomischer Globalisierung ist Recht ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Dies gilt ganz besonders für den Seehandel, da er typischerweise nationale Grenzen überschreitet. Das geltende Seehandelsrecht stammt zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert. Es muss einfacher, verständlicher und schlanker, kurz: moderner werden“, sagte Zypries. Für die betroffenen Unternehmen wolle man mehr Rechtssicherheit durch übersichtlichere Verjährungsvorschriften. Im Seefrachtrecht solle eine Vereinfachung durch einheitlichere, dem allgemeinen Frachtrecht angeglichene Regeln erfolgen. Zudem solle es mehr Raum für freie Vertragsgestaltung geben, gerade im Haftungsrecht. Technischer Fortschritt fordert Änderungen Wegen des technischen Fortschritts im Seeverkehr - zum Beispiel beim Steuern der Schiffe - sollten die Verfrachter nunmehr auch für das Verschulden der Besatzung beim Führen und Bedienen des Schiffes haften. Das elektronische Konnossement solle erstmalig anerkannt werden, um den Einsatz moderner Technik in der Praxis zu ermöglichen. Der Abschlussberichte werde die Arbeitsgrundlage für das zu erarbeitende Gesetz bilden. „Ich bin zuversichtlich, dass viele der Empfehlungen in der nun anstehenden öffentlichen Diskussion eine breite Zustimmung finden werden", erklärte Zypries. Das von Bundesjustizministerin Zypries vor fünf Jahren eingesetzte Expertengremium habe den Auftrag gehabt, das gesamte Seehandelsrecht des Handelsgesetzbuchs kritisch zu untersuchen und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Vorschläge für eine umfassende Reform vorzulegen. Das Gremium habe in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz einen Bericht ausgearbeitet, der eine vollständige Neufassung des im Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs kodifizierten Seehandelsrechts vorschlage. Deutsches Recht in der Praxis häufig ohne Anwendung Die Neuregelung des Seehandelsrechts ist laut BMJ erforderlich, da die das geltende deutsche Recht nicht mehr den heutigen Verhältnissen in der Schifffahrt entspreche. Dank moderner Technik sei die Schifffahrt beherrschbarer und vorhersehbarer als früher und die Kommunikation mit dem Schiff jederzeit möglich. In der Praxis finde deutsches Recht auf seehandelsrechtliche Verträge oft keine Anwendung, da es durch Gerichtsstandsvereinbarungen, die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung oder materiell-rechtliche Detailvereinbarungen abbedungen wird, so das BMJ. Durch die Neufassung des Seehandelsrechts sollten deutsche Rechtsvorstellungen - auch bei der Ausarbeitung internationaler Regelungen - wieder mehr Beachtung finden.
Überarbeitung des Seehandelsrechts
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Ende August den Abschlussbericht der Expertengruppe zur Reform des Seehandelsrechts entgegengenommen.