Berlin. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften am 3. Mai 2013 an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die mehrheitlich rot-grüne Länderkammer möchte die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen wieder streichen und die Vorschriften gegen Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Cash-GmbH, neu fassen. Im Ergebnis sei das Gesetz also so zu verabschieden, wie es der Vermittlungsausschuss – ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften – bereits am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte.
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften möchte der schwarz-gelbe Bundestag steuerrechtliche Maßnahmen umsetzen, die noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten sollen. Insbesondere ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von derzeit zehn Jahren auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre vorgesehen. Bei dem Papier handelt es sich um einen Teil des gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar dieses Jahres die erforderliche Zustimmung verweigert hatte. Ob sich Bund und Länder diesmal im Vermittlungsauschuss einigen werden, ist fraglich. (ag)