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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

24.03.2020 12:00 Uhr
Geld
Wer aufgrund der Corona-Krise vorübergehend nicht flüssig ist, kann sich Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen
© Foto: CHROMORANGE/dpa/picture-alliance

Der GVN weist darauf hin, dass sich Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge in der Corona-Krise stunden lassen können.

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Hannover. Unternehmen müssen bis heute, den 24. März, bis 24 Uhr die Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen melden. Darauf weist der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen GVN in seinem Rundschreiben hin. Unternehmen, die angesichts der Coronakrise nicht über die notwendige Liquidität verfügen, die Zahlungen zu tätigen haben die Möglichkeit, sich die fälligen Sozialversicherungsbeiträge gemäß Paragraf 76 SGB IV stunden zu lassen, erklärt der Verband weiter.

Voraussetzung ist, dass die Zahlung mit einer erheblichen Härte für das Unternehmen verbunden wäre und es ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hat. Keine Stundung darf gewährt werden, wenn der Zahlungsengpass nicht nur vorübergehend ist oder die Schulden in naher Zukunft nicht abgebaut werden können.

Betroffene Unternehmen sollten sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden.

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