Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Rechte von Autofahrern, die wegen eines Rotlicht-Verstoßes geblitzt werden, betont. Er gab der Verfassungsbeschwerde eines Lastwagen-Fahrers gegen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro statt. Die Verfassungsrichter widersprachen damit auch der Rechtsauffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) und verwiesen das Verfahren an das Amtsgericht Saarbrücken zurück.
Das Verfassungsgericht rügte, dass verschiedene Messdaten der Überwachungsanlage nicht an die Verteidigerin des Lkw-Fahrer herausgegeben worden seien. Die Stadt Saarbrücken habe lediglich Daten „in elektronischer Form - allerdings verschlüsselt und nicht vollständig - übermittelt”. Das Verfahren vor dem Amtsgericht hätte ausgesetzt werden müssen, bis die Daten von der Rechtsanwältin hätten geprüft werden können.
«„enn da zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht diese Daten der Rechtsanwältin und dem Sachverständigen nicht vorlagen, konnte eine effektive Verteidigung mit Vortrag von Messfehlern - wenn diese aufgetreten sein sollten - nicht vorbereitet werden”, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs vom Dienstag. „Es liegt daher ein Verstoß gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs vor.”
Zudem habe sich der sogenannte Standort-Eichschein, mit dem die Korrektheit der Eichung des Geräts bestätigt wird, nicht in der Akte befunden. Ein Sachverständiger habe daher nicht feststellen können, ob es „einen der Eichung anhaftenden Mangel” gegeben habe. (dpa)