Bonn. Die Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen(ADSp) ist am Montag erschienen: Nach dem Scheitern der Gespräche mit den Verbänden der verladenden Wirtschaft hat der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) das Klauselwerk überarbeitet und empfiehlt es ab dem 1. Januar 2016 für Verkehrsverträge zur Anwendung. Erstmals sind der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Handelsverband Deutschland (HDE) nicht daran beteiligt gewesen.
Die drei hatten im Oktober zusammen mit dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorgelegt: die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB).
Die ADSp gibt es seit 90 Jahren und sie sind die meistverbreiteten AGB im Güterverkehrsmarkt: Mehr als 90 Prozent der Speditionen arbeiten nach Verbandsschätzungen auf dieser Grundlage. Damit sie den deutschen Unternehmen auch in Zukunft einen rechtsicheren Rahmen bei ihren Geschäften bieten, sind mehrere Punkte an die neueren Gerichtsentscheidungen und Gesetze sowie aktuelle Entwicklungen in der speditionellen Praxis angepasst worden. So wurden viele Klauseln redaktionell überarbeitet und inhaltlich ergänzt, um diese praktikabler zu gestalten.
Höherer Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden
Die letzte Version der AGB des Speditionsverbandes stammte aus dem Jahr 2003. Unter anderem hatte die Reform des Seehandelsrechts im Jahr 2013 ihre Aktualisierung erforderlich gemacht.
Um die Akzeptanz unter den Verladern nicht zu gefährden, orientieren sich die ADSp 2016 an den gesetzlichen Haftungsregelungen gemäß Paragraf 431 des Handelsgesetzbuchs. So liegt die Haftung für Güterschäden künftig je Schadenfall bei 8,33 pro Kilogramm (zirka 10,50 Euro pro Kilogramm) und ist damit doppelt so hoch wie bisher. Andererseits konkretisieren die ADSp 2016 die nach dem Handelsgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch die für das Be- und Entladen von Gütern, für den Palettentausch und die Berechnung von Standgeld geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Damit will der DSLV den zunehmenden Problemen an den Rampen von Industrie und Handel entgegenwirken.
Erstmals haben Klauseln zum elektronischen Geschäftsverkehr sowohl zur Kommunikation als auch zur Dokumentation Eingang in das Klauselwerk gefunden. Weiterhin werden die mit der Beachtung sicherheitsrechtlicher Vorschriften verbundenen Auswirkungen in den ADSp 2016 geregelt, zu Beispiel wenn ein als Reglementierter Beauftragter zugelassene Spedition Kontrollmaßnahmen am Gut durchführt. Darüber hinaus finden sich darin Compliance- und Geheimhaltungsbestimmungen. (ag)
Die ADSp 2016 können Sie unter der Rubrik „Studien + Dokumente“ herunterladen.
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Wolfgang Trantow