Osnabrück. Die Geschäftsführerin einer Spedition aus dem Landkreis Diepholz wurde vom Amtsgericht Syke (Niedersachsen) wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Der konkrete Vorwurf lautet „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten in 111 Fällen“. Die Freiheitsstrafe wurde allerdings zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt, wie das Hauptzollamt Osnabrück am Mittwoch mitteilte.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück nach eigenen Angaben ermittelten, habe die Verurteilte zwischen den Jahren 2010 und 2015 um Sozialabgaben einzusparen, vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigt, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihr standen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Lkw-Fahrer während dieser Zeit als Scheinselbstständige für sich arbeiten ließ.
Somit habe eine umfassende Sozialversicherungspflicht bestanden, welcher die Angeklagte als Arbeitgeberin nicht nachgekommen ist. „Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 117.000 Euro“, teilte der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer, mit. Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig. (sn)
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