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Soziale Sicherheit im Krankenfall: Heils klare Ansage an Arbeitgeber

13.01.2025 09:37 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein „krankes“ Sparschwein – mit einem Verband umwickelt – steht auf Geldscheinen. Symbolbild für Krankengeld
Symbolbild: Eine Lohnfortzahlung soll im Krankheitsfall weiterhin Recht bleiben
© Foto: Huber/stock.adobe.com

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verteidigt Arbeitnehmerrechte und lehnt Kürzungen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entschieden ab.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lehnt den kürzlich diskutierten Vorschlag ab, die Lohnfortzahlung für den ersten Krankheitstag zu streichen. Er betont, dass es falsch sei, Arbeitnehmer pauschal des Blaumachens zu verdächtigen, und bezeichnet die Deutschen als fleißige, zuverlässige Arbeitskräfte. Heil warnt vor den negativen Auswirkungen einer solchen Regelung, insbesondere für Geringverdiener und Frauen. Er bekräftigt, dass es mit ihm keine Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geben werde. Gleichzeitig stellt der Minister klar, dass er kein Verständnis für tatsächliche Blaumacher habe. Er weist darauf hin, dass Arbeitgeber bei Verdacht bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen können und dass Missbrauch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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