Bern. Der Schweizer Ständerat verschärft mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes die Vorgaben für den Einsatz von Lang-LKW. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Kammer im Januar gefasst hat. Demnach sind in der Schweiz künftig LKW zugelassen, die maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sind.
Bisher regelte das Schweizer Straßenverkehrsgesetz nur das Gewicht und die Länge von Nutzfahrzeugen. LKW dürfen danach höchstens 40 Tonnen wiegen, Fahrzeugkombinationen 44 Tonnen. Die Höchstlänge für Fahrzeugkombinationen beträgt 18,75 Meter.
Hintergrund sind aktuelle Diskussionen im Europaparlament, die Maße und Gewichte für Lang-LKW neu definieren zu wollen. „Es ist unschwer abzusehen, dass die Ausmaße auch künftig zur Zunahme tendieren“, warnte Nationalrat Thomas Hardegger (ZH).
Außerdem einigte sich das Schweizer Parlament über den Ausbau der alpenquerenden Gotthard-Achse: 990 Millionen Schweizer Franken fließen in den Bau und die Finanzierung eines Vier-Meter-Bahnkorridors zwischen Basel und Chiasso sowie Basel und Ranzo. Diese Investition in die Bahninfrastruktur soll der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene dienen. (ks/ag)