Bern. Der Schweizer Bundesrat hat am heutigen Mittwoch neue Verkehrsregeln verabschiedet. Damit gilt in Deutschlands Nachbarland künftig etwa die Pflicht, bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden. Die Veränderungen treten ab 1. Januar 2021 in Kraft.
Ab kommendem Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer dann verpflichtend an das Reißverschlussprinzip halten, wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Das bedeutet, Pkw-und Lkw-Fahrer müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass Fahrer bei Spurabbauten zu früh auf die verbleibende Spur wechseln. Wer der Regel nicht folgt, dem droht ein Bußgeld.
Verkehrsteilnehmer müssen Rettungsgasse bilden
Auch neu in der Schweiz ist ab Januar die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Wie in Deutschland müssen dann die Verkehrsteilnehmer zwischen der linken und der rechten Spur – bei dreispurigen Straßen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren – genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilassen, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Bei Verstößen wird auch hier eine Geldbuße fällig.
Außerdem gilt: Radfahrer und Mofafahrer dürfen künftig an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Mit den Änderungen kommt auch neu das Symbol „Ladestation“ für Abstellflächen, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. (sn)