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Schweiz: Identifikationsnummer wird Pflicht bei Zollanmeldung

09.12.2015 09:06 Uhr
Schweiz: Identifikationsnummer wird Pflicht bei Zollanmeldung
Schweizerische Importeure, Versender und Empfänger müssen ab 2016 bei der Zollanmeldung ihre Unternehmens-Identifikationsnummer angeben
© Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Ab dem kommenden Jahr müssen schweizerische Unternehmen bei Ein- und Ausfuhren die 2011 eingeführten Identifikationsnummern für Behördenkontakte angeben.

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Bern. Bei der Zollanmeldung gibt es eine Neuerung für schweizerische Unternehmen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) fordert ab 1. Januar 2016 bei Ein- und Ausfuhren von Importeuren, Versendern und Empfängern die Angabe der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Diese müssen sie in den Feldern „Importeur“ und „Empfänger“ (e-dec Import) beziehungsweiser in der Rubrik „Versender“ (e-dec Export und NCTS Export) eintragen. Dies soll Transparenz für die Behörden schaffen und die Zollanmeldung vereinfachen.

Die 2011 eingeführte Unternehmens-Identifikationsnummer soll ab dem nächsten Jahr die Spediteurnummer, die ein Unternehmen zur Erstellung von Ein-/Ausfuhrzollanmeldungen sowie für den Bezug der elektronischen Veranlagungsverfügung benötigt, ersetzen. 2016 soll es noch einen Parallelbetrieb geben. Das heißt, sowohl die eine als auch die andere können Unternehmer in das Feld „SpediteurNr./TIN/UID“ eintragen.

UID müssen ohne Striche und Punkte, zum Beispiel CHE123456789, in den Zollanmeldungen angegeben werden. Bei „diverse Empfänger“ ist die UID des mengenmässig bedeutendsten Empfängers zu setzen. Bis zum 31. Dezember 2015 erscheint noch eine Fehlermeldung, wenn die Buchstaben-Zahlen-Kombination nicht oder nicht richtig erfasst ist. Ab 1. Januar 2016 ist die Angabe einer gültigen UID in den entsprechenden Feldern zwingend erforderlich. (ag)

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