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IRU kündigt höhere Bürgschaften pro Carnet TIR an

08.12.2015 11:36 Uhr
IRU kündigt höhere Bürgschaften pro Carnet TIR an
Bisher bürgen die national zugelassen Verbände des Straßentransportgewerbes mit bis zu 60.000 Euro pro Carnet TIR
© Foto: Fotolia/B. Wylezich

Ab Mitte nächsten Jahres hinterlegen die bürgenden Verbände der Länder, die an dem internationalen Zollverfahren teilnehmen, höhere Sicherheitsleistungen.

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Genf. Die Internationale Straßentransportunion (IRU) hat anlässlich ihrer Herbstsitzung im November einige Änderungen im Rahmen des Carnet TIR-Abkommens angekündigt, das den internationalen Straßentransport vereinfachen soll. Das berichtete kürzlich der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). Ihm zufolge will die IRU ab 1. Juli 2016 versuchsweise die maximale Haftung pro Carnet TIR von derzeit 60.000 auf dann 100.000 Euro erhöhen. Damit reagiere die Organisation auf die zunehmenden Beförderungen mit höheren Warenwerten. Sie wolle die Risiken für den Zoll auf der einen Seite und die Beteiligten am Verfahren auf der anderen Seite reduzieren, so der DSLV.

Zölle und andere Abgaben müssen während der gesamten Beförderung unter Carnet-TIR durch eine international gültige Bürgschaft gedeckt sein. Der bürgende Verband jedes teilnehmenden Landes garantiert dabei die Zahlung des gesicherten Betrags der Zollschuld und sonstiger Abgaben, die fällig werden, wenn es in dem betreffenden Land im Verlauf des Beförderungsvorgangs mit Carnet TIR zu einer Unregelmäßigkeit oder Zuwiderhandlungen kommen sollte. In der Vergangenheit genügte die bisherige Höchstsumme von 60.000 Euro immer öfter nicht zur Deckung und es waren zusätzliche Sicherheiten seitens der Unternehmen notwendig.

Zudem soll es ab nächstem Sommer nur noch zwei Arten von Carnets geben: 4-Blatt-Carnets und 20-Blatt-Carnets. Derzeit gibt es Carnets mit vier, sechs, 14 und 20 Stammblättern. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Carnet TIR-Preise von 30 Schweizer Franken (CHF) auf 25 CHF für ein Vier-Blatt-Carnet und von 59 CHF auf 40 CHF für ein 20-Blatt-Carnet sinken. Alle Maßnahmen sind laut dem DSLV zunächst bis zum 31. Dezember 2016 befristet und stehen danach auf dem Prüfstand. (ag)

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