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Schweiz führt beweissichere Atem-Alkoholprobe ein

13.09.2016 14:40 Uhr
Schweiz führt beweissichere Atem-Alkoholprobe ein
Die Schweiz führt ab Oktober die beweissichere Atem-Alkoholprobe als Standard-Kontrollverfahren im Straßenverkehr ein
© Foto: ddp/David Hecker

Pusten ersetzt Blutentnahme: Die Schweizer Polizei setzt zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ab Oktober auf ein neues Kontrollverfahren.

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Bern. Ab 1. Oktober 2016 führt die Polizei in der Schweiz bei einem Verdacht auf Trunkenheit am Steuer standardmäßig eine Atem-Alkoholprobe durch, deren Resultat vor Gericht künftig als beweissicher gilt. Nur noch in Ausnahmefällen ist bei polizeilichen Alkoholkontrollen im Straßenverkehr eine Blutprobe nötig – zum Beispiel bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum. Gemessen wird künftig nicht mehr der Blutalkohol-Gehalt, sondern die Menge Alkohol in der Atemluft. Das teilte die Schweizer Regierung am Dienstag mit.

Damit gelten ab Oktober eine neue Messeinheit und neue Zahlen. Die Geräte zeigen nicht mehr Promille-Werte an (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut), sondern Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l). Was bisher 0,50 Promille Blutalkohol waren, sind ab jetzt 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft; 0,8 Promille entsprechen 0,4 Milligramm pro Liter. Die Zahlen halbieren sich, inhaltlich entsprechen sie jedoch den bisherigen Grenzwerten.

Die Regeln und Sanktionen bleiben gleich. Es gebe keine Verschärfung, hieß es. Die Einführung der neuen Messmethode erfolgt laut der Schweizer Regierung schrittweise, weil noch nicht alle Kantone die neuen Geräte besitzen. Die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle habe drei Vorteile: Die Blutentnahme im Krankenhaus entfällt, das Resultat liegt binnen weniger Minuten vor und die Messung ist um einiges billiger als die Blutprobe.

Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann in der Schweiz bereits heute mit einem Testgerät eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt werden. Deren Ergebnis genügt aber nur dann als Beweis, wenn der Wert unter 0,80 Promille liegt und die betroffene Person diesen mit ihrer Unterschrift anerkennt. In allen anderen Fällen ist für den Nachweis der Angetrunkenheit eine Blutprobe nötig. (ag)

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