Moskau. In Russland ist die seit 2010 geltende 0,0-Promille-Regel für Verkehrsteilnehmer außer Kraft gesetzt worden. Geringe Alkoholmengen sind seit dem 24. Juli wieder erlaubt – wobei der Gesetzgeber weiterhin prinzipiell am Alkoholverbot für Autofahrer festhält: Die neue Regel soll nur sämtliche Messtoleranzen sowie den bei manchen Menschen vorhandenen natürlichen Alkoholgehalt im Blut berücksichtigen, bevor ein Autofahrer als betrunken klassifiziert wird.
Gemessen wird jetzt nur noch durch „Blasen“ in Alkotester: Zulässig sind 0,16 Milligramm Alkohol pro Liter ausgeatmete Luft. Dies entspricht in etwa einem Blutalkoholwert von 0,3 bis 0,33 Promille. Alkohol am Steuer war in Russland seit Sowjetzeiten tabu. Nur von 2008 bis 2010 waren 0,3 Promille erlaubt. Der erneuten Liberalisierung ging ein langwieriger Kampf der Autofahrerlobby mit Regierungsstellen voraus. Besonders kritisiert wurde die Null-Promille-Regelung wegen vieler Fälle von Führerscheinentzug bei minimalen Alkoholwerten, durch die die Fahrfähigkeit nachweislich nicht beeinträchtigt ist. Ab 1. September werden allerdings gegen Alkoholsünder zusätzlich zu den Fahrverboten auch noch empfindliche Geldstrafen verhängt. Die Geldbußen für zahlreiche andere Verkehrsdelikte wie überhöhte Geschwindigkeit, Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage, fehlende Dokumente und Fahren ohne Gurt wachsen dann zum Teil um ein Vielfaches. (ld)