Frankfurt am Main. Weil der russische Zoll für Transporte unter TIR zusätzliche Sicherheiten verlangt, könnte es ab August zu Störungen bei Russlandverkehren kommen. Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in einer Mitteilung hin.
Hintergrund sei laut BGL die Entscheidung des russischen Zollservice (FCS) zum TIR-Versandverfahren: Laut einer FCS-Mitteilung sind ab dem 14.08.2013 Transporte unter TIR in Russland nur noch möglich sind, wenn zusätzlich zur TIR-Deckung von 60.000 Euro ein nationales russisches Versandverfahren eingedeckt wird. Der FCS begründet diese Maßnahme damit, dass die Bürgenkette des TIR-Verfahrens in Russland nicht ihren Pflichten nachkomme, die Abgaben für auf russischem Territorium nicht ordnungsgemäß beendete TIR-Versandverfahren zu zahlen.
Verfahren wäre teuer
Für das nationale Versandverfahren Russlands existiere aber nach Informationen des BGL nur ein einziger Anbieter; darüber hinaus seien die Kosten für das Verfahren laut BGL „exorbitant“ und können sich für einen Transport auf vierstellige Euro-Beträge belaufen. Zudem befürchtet der Verband Staus und Wartezeiten an den russischen Außengrenzen wenn für alle Transporte unter TIR ein zusätzliches Versandverfahren eröffnet werden muss.
Die International Road Transport Union (IRU) hat darauf hingewiesen, dass die Schadensfallentwicklung unter TIR in Russland äußerst positiv sei. Von fünf Millionen seit 2010 in Russland abgewickelten TIR-Versandverfahren sei lediglich ein verschwinden geringer Anteil von 0,002 Prozent schadensfällig geworden. Die resultierenden Abgabenforderungen seien zum ganz überwiegenden Teil bereits beglichen oder aber von russischen Gerichten für ungültig erklärt worden. Entsprechend seien auch dem russischen TIR-Verband ASMAP, der IRU oder den Gremien der UNECE zu keiner Zeit Beschwerden des FCS über die Schadensfallabwicklung zugegangen.
Derzeit arbeiteten die IRU, ihre Mitgliedsverbände sowie die nationalen TIR-Bürgen in den Vertragsstaaten mit Hochdruck daran, eine Umsetzung der Pläne des FCS zu stoppen. Der BGL hat die zuständigen deutschen Ministerien gebeten, im Interesse der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehung bei Amtsträgern in der Russischen Föderation in der Angelegenheit vorstellig zu werden.
Prinzip Bürgschaftskette
Die so genannte Bürgschaftskette ist ein zusätzliches Sicherungselement im Rahmen des Carnet TIR-Verfahrens. Jeder Verstoß eines Carnet TIR-Benutzers gegen die Zollvorschriften, insbesondere das Versäumnis, die Ware ordnungsgemäß beim Bestimmungszollamt zu gestellen und die Zahlung der Zölle und Steuern durchzuführen, lässt den Transportunternehmer selbst zum Steuerschuldner dieser Abgaben werden. Kann die Zahlung der Steuerschuld gegen den Unternehmer von den Zollbehörden nicht durchgesetzt werden, so wendet sich die Zollverwaltung an die Bürgschaftskette des TIR-Systems. Innerhalb dieser Bürgschaftskette ist jeder ausgebende Verband eines TIR-Vertragsstaats Zollbürge für Forderungen, die in seinem Land aus der Nichterledigung von Carnet-Verfahren entstehen. In Deutschland hat sich der BGL dazu verpflichtet, für jedes im Inland nicht ordnungsgemäß erledigte Carnet TIR bis zu einem Maximalbetrag von 60.000 Euro zu haften. Diese Bürgschaftsverpflichtung der ausgebenden Verbände wird im Rahmen der Bürgschaftskette durch ein System von Versicherungen rückgedeckt. (diwi)