Karlsruhe. Wegen der heimlichen Ausfuhr von Rüstungsgütern in den Iran muss sich ein 53 Jahre alter Kaufmann nun doch vor Gericht verantworten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Der Deutsch-Iraner soll über Tarnfirmen Rohstoffe, Geräte und Ersatzteile im Wert von 575.000 Euro exportiert haben. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Der Kaufmann handelte nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft im Auftrag der iranischen Defence Industries Organisation (DIO), die "unter Einsatz nachrichtendienstlicher Methoden" die Beschaffung von Gütern und Informationen aus dem Ausland organisiert, die für die iranische Rüstungsproduktion benötigt werden. Das OLG München hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens im vergangenen Jahr zunächst abgelehnt. Dem widersprach nun der BGH: Es sei hinreichend wahrscheinlich, dass die ausgeführten Güter für eine "militärische Endverwendung" bestimmt waren. Auch seien die einschlägigen Strafvorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes - entgegen der Auffassung des OLG München - mit EU-Recht vereinbar. Das Hauptverfahren wird nun vor dem Landgericht München II stattfinden. Der Angeklagte soll in den Jahren 2002 bis 2006 sogenannte "Dual-Use"-Güter ausgeführt haben, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können - unter anderem spezielle Werkzeuge zur Metallbearbeitung und Zubehör für chemische Anlagen. Hierfür habe der Kaufmann unter anderem eine Briefkastenfirma in der Schweiz eingerichtet. Unter dem Vorwand, die Waren seien für seine Schweizer Firma oder zum Weiterverkauf an untadelige Empfänger außerhalb der Europäischen Union bestimmt, soll er mit Hilfe einer in Bayern ansässigen Spedition zahlreiche Lieferungen in den Iran organisiert haben. (dpa)
Rüstungsexport in den Iran: BGH eröffnet Verfahren
53-Jähriger muss sich vor dem Landgericht München für die heimliche Ausfuhr von Rüstungsgütern in den Iran verantworten