Berlin. Die Bundesregierung will den Wettbewerb auf der Schiene stärken und die Effizienz im Eisenbahnsektor steigern. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, dass die Regulierung im Eisenbahnbereich neu ordnet. Am Donnerstag wird im Bundestag erstmals darüber beraten.
Die Regierung will die Entgelte für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur regulieren, den Zugang zu ihr verbessern und die Befugnisse der Bundesnetzagentur stärken. Im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) sind Vorschriften über die Regulierung im Eisenbahnbereich enthalten, heißt es im Gesetzentwurf. Im Bereich des Zugangs seien die Vorschriften grundsätzlich ausreichend, im Bereich der Entgeltregulierung müssten die Vorschriften grundlegend überarbeitet werden.
Mit dem neuen Gesetz wird die 1994 erfolgreich begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt, schreibt die Regierung. Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme die vorgesehene Entgeltregulierung, in der Erwartung, dass die Nutzungsentgelte angemessen und diskrimierungsfrei festgelegt werden. Allerdings hat er noch eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung weitgehend ablehnt. (hst)