-- Anzeige --

Rechtsblog zu EuGH-Urteil: DSGVO-Verstoß des Mitarbeiters – wer haftet?

31.05.2024 08:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Datenverarbeitung, symbolisiert durch futuristisch anmutendendes Interface mit Mailsymbolen
Trotz mehrfachen Widerspruchs bekam ein Nutzer eines Portal immer wieder Werbung von diesem. Er sah darin einen Kontrollverlust über seine persönlichen Daten und klagte. Der Fall landete vor dem EuGH
© Foto: Sweettymojidesign/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob sich ihre Mitarbeiter bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an die Regeln halten, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im VerkehrsRundschau-Rechtsblog die Hintergründe.

-- Anzeige --

Haftet ein Unternehmen für das weisungswidrige Verhalten eines Mitarbeiters, durch den es zu einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kam? Diese Frage musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären.

Im konkreten Fall klagte ein Rechtsanwalt gegen ein juristisches Webportal, dass trotz mehrfachen Widersprüchen seinerseits dem Anwalt weiterhin Werbung schickte. Er verlangte Schadensersatz, da er darin einen Kontrollverlust über seine persönlichen Daten sah. Das Portal wollte diesen nicht zahlen, ein Mitarbeiter habe entgegen ihrer Weisung gehandelt, begründeten die Verantwortlichen.

Die Richter urteilten: Wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass es durch sein Verhalten nicht für den durch den DSGVO-Verstoß entstandenen Schaden verantwortlich war, kann es sich zwar grundsätzlich aus seiner Haftung befreien. Allerdings, so betont der EuGH, könne ein Arbeitgeber sich nicht aus seiner Schadensersatzpflicht befreien, in dem er ein Fehlverhalten oder eine Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters nachweist, der die Daten verarbeitet.

Stattdessen sieht das Gericht den Arbeitgeber in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sich der Mitarbeiter an seine Anweisungen bezüglich der DSGVO hält. Es sei Sache des Verantwortlichen, sich zu vergewissern, dass seine Weisungen von seinen Arbeitnehmern korrekt ausgeführt werden. Ein Arbeitgeber muss also seine Angestellten kontrollieren, ob sie sich an die Vorgaben zum Datenschutz halten.

Wie Arbeitgeber hier reagieren können und was das für den Arbeitsalltag bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau. Diesen können Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

Sie sind noch kein VerkehrsRundschau-Abonnent und neugierig?

Testen Sie unser Profiportal VerkehrsRundschau Plus unverbindlich zwei Monate lang. Das Kennenlern-Abo läuft automatisch aus.


HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Betriebsleitung (m/w/d) Systemmüllabfuhr

Hamburg;Hamburg;Hamburg;Hamburg;Essen;Essen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.