Vor vier Jahren hat das LG München im größten Schadensersatzverfahren gegen die Beteiligten des Lkw-Kartells die Klage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims abgewiesen. An den klagende Rechtsdienstleister waren einige Forderungen weitergegeben worden, der diese im eigenen Namen als „Sammelklage“ geltend gemacht hat, was das LG München als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wertete und deshalb die Klage wegen Überschreitung der Inkassovollmacht durch Financialright Claims als unzulässig abgelehnt hat.
Nun hat das OLG München (AZ:29 U 1319/20) das klageabweisende Urteil des LG München aufgehoben und den Rechtsstreit zu einer weiteren Verhandlung an das LG München zurückverwiesen – dagegen haben die Beklagten Revision eingelegt. Damit liegt nun die Entscheidung bei der BGH, ob das Urteil des OLG München rechtsfehlerhaft ist. Wenn sich der BGH der Meinung des OLG München anschließt, wird der Rechtsstreit vor dem LG München wieder aufgerollt. Der Zeitpunkt eines rechtskräftigen Urteils sei derzeit nicht absehbar.
Lkw-Kartell: Anmeldefrist für eine neue Sammelklage bis August verlängert