In Zeiten steigender Insolvenzzahlen kann es einem Betrieb schon Bauchschmerzen bereiten, wenn der Kunde auch nach der zweiten Mahnung nicht reagiert. Wichtig ist, schon vor Vertragsschluss Auskünfte und Informationen über den möglichen künftigen Vertragspartner einzuholen, rät Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau.
Hat der potenzielle Vertragspartner schon einen Insolvenzantrag gestellt, sei äußerste Vorsicht geboten. Aber auch, wenn dieser auf den ersten Blick unauffällig scheint, lässt sich das Risiko eines Zahlungsausfalls mit verschiedenen Mitteln verhindern.
Welche dies sind und worauf man bei der Ausgestaltung achten sollte, damit das Unternehmen auch vor einer sogenannten Insolvenzanfechtung geschützt ist, erfahren Abonnenten im Rechtsblog, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können. Axel Salzmann geht dort unter anderem auch auf Aus- und Absonderungsrechte von Gläubigern und das Pfandrecht des Frachtführers ein.