Brüssel. Eine positive Zwischenbilanz zieht die EU-Kommission in ihrem aktuellen Bericht zur Einführung und Kontrolle der Sozialvorschriften im Transportgewerbe, der den Kontrollzeitraum von 2009 bis 2010 umfasst. Zufrieden zeigt sich die Kommission vor allem mit der Tatsache dass die vorgeschriebenen Kontrolldichte in den meisten EU-Staaten erfüllt wird. Die Vorgabe, dass 2010 mindestens 3 Prozent der angefallenen Fahrer-Arbeitstage kontrolliert werden sollten haben alle bis auf fünf Mitgliedstaaten erfüllt. Gerissen haben die Latte lediglich Griechenland, Portugal, Slowenien, Dänemark und die Niederlande. An der Spitze lagen Frankreich und Deutschland. In beiden Staaten wurde anteilig über die Hälfte aller in der EU kontrollierten Arbeitstage kontrolliert (76 Millionen von insgesamt 146 Millionen kontrollierten Arbeitstagen).
Laut Bericht wurden 2009 und 2010 in den EU-Staaten 4,5 Millionen Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitenvorschriften festgestellt, was einem Anstieg der Verstöße um 38 Prozent gegenüber dem letzten Bericht vor zwei Jahren entspricht. Die EU-Kommission führt den Anstieg der absoluten Zahl auf zwei Ursachen zurück: erstens auf den Anstieg der durchgeführten Kontrollen und auf die Einführung des digitalen Tachografen, der das Auslesen und die Kontrolle von Verstößen erheblich erleichtere. Im Berichtszeitraum waren durchschnittlich 56 Prozent der kontrollierten LKW mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Wenn man die absolut festgestellten Verstöße gegen die Anzahl der Kontrollen stellt, ergibt sich allerdings ein Rückgang der Verstoßquote: von 3,8 Verstößen pro 100 kontrollierten Arbeitstagen auf 3,1. Die größten Rückgänge der Quote weisen die Länder Irland, Slovakei, Malta und Deutschland auf. Ein weiteres interessantes Ergebnis des EU-Berichts: Vor-Ort-Kontrollen in Unternehmen sind fünfmal wirksamer als Straßenkontrollen, gemessen an den festgestellten Verstößen.
Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat sich verpflichtet, alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der europaweiten Umsetzung und die Kontrolle der Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr zu berichten. Es geht insbesondere um die Umsetzung der hierfür relevanten Richtlinie (EC) 561/2006, die die Lenkzeiten der Berufskraftfahrern sowie Pausen- und Ruhezeiten regelt. Außerdem muss über die Einhaltung der entsprechende EU-Direktive berichtet werden, die Mindestanforderungen zur Durchsetzung und Kontrolle der Sozialvorschriften regelt (2006/22/EC), die Verordnung zum Kontrollgerät (EEC 3821/85) sowie die Arbeitszeitrichtlinie 2002/15EC für Personal im Transportbereich. (diwi)
Der Bericht der EU-Kommission kann in englischer Sprache unter Studien und Dokumente heruntergeladen werden.