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R+V-Versicherung bietet exklusiven Rechtsschutz für BGL-Mitglieder an

28.04.2014 12:00 Uhr
R+V-Versicherung bietet exklusiven Rechtsschutz für BGL-Mitglieder an
Die R+V-Versicherung bietet BGL-Mitgliedern den Verkehrsleiter-Rechtsschutz exklusiv zu günstigeren Konditionen an.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Boris Roessler

Die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen des Straßengüterverkehrs soll das Kostenrisiko verkehrs- und strafrechtlicher Auseinandersetzungen reduzieren.

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Wiesbaden. Die Raiffeisen- und Volksbanken-Versicherung (R+V-Versicherung) hat gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) einen Rechtsschutz speziell für Unternehmen des Straßengüterverkehrs und deren Verkehrsleiter entwickelt. Nach Auskunft des Versicherers, zu dem die Transport- und KFZ-Experten von Kravag gehören, soll die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko verkehrs- und strafrechtlicher Auseinandersetzungen reduzieren. 

Sie besteht aus drei Bausteinen: dem Verkehrs-Rechtschutz, dem Spezial-Straf-Rechtsschutz und dem Leistungspaket-Plus inklusive eines Anwaltstelefondienstes bei Rechtsfragen rund um das Unternehmen. Das Angebot gibt es in dieser Form erst seit Jahresanfang und es gilt bisher lediglich für BGL-Mitglieder. Eine Sprecherin der R+V-Versicherung räumte aber ein, dass man sich durchaus vorstellen könne, mit weiteren Verbänden zu kooperieren beziehungsweise auch auf individuelle Anfragen zu reagieren.

Rechtsstreit kann teuer werden
Mängel bei sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen, Fahren ohne Führerschein, Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder nicht eingehaltene Höchstlenkzeiten: All das sind gemäß der Verordnung (EG) 1071/2009 Beispiele, die die Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters in Frage stellen und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Auch ein vom Fahrer manipulierter Fahrtschreiber oder ein Geschwindigkeitsbegrenzer ohne Funktion könne fatale Folgen haben.

Kommt es zu einem bestandskräftigen Bußgeldbescheid oder einer rechtskräftigen Verurteilung, droht dem Verkehrsleiter die Aberkennung seiner Zuverlässigkeit und ein europaweites Berufsverbot. Parallel dazu kann ein Verfahren über den Entzug der Lizenz gegen das Unternehmen eingeleitet werden. Durch die spezielle R+V-Rechtschutz-Kombi können sich Unternehmer und Verkehrleiter gegen Risiken wie Gerichtsverfahren oder einen Konzession-Entzug absichern. (ag)

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