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Punktesystem kommt wie beschlossen

19.02.2014 12:07 Uhr
Punktesystem kommt wie beschlossen
Das Punktesystem für Verkehrssünder wird reformiert
© Foto: picture alliance/dpa/Sven Pförtner

Petitionsausschuss lehnt eine Rücknahme der Änderungen beim Punktesystem im Straßenverkehr ab.

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Berlin. Der Petitionsausschuss lehnt eine Rücknahme der Änderungen beim Punktesystem im Straßenverkehr, die ab Mai 2014 gelten sollen, ab. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, das Verfahren zu einer darauf abzielenden Petition abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Das berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestags. Die in dem vom Bundestag im Juli 2013 beschlossenen Gesetz zur Reform des Punktesystems festgelegten Neuregelungen sind aus Sicht des Ausschusses sachgerecht. Das beschlossene Konzept eines Fahreignungsregisters sei nicht nur transparenter, sondern auch leichter handhabbar als das bislang geltende Punktesystem beim Verkehrszentralregister, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung.

In der vorliegenden Petition wird die Beibehaltung des bisherigen Systems gefordert. Die Reform sei sinnlos, heißt es. Sie schaffe mehr Bürokratie. Verkehrssicherheit entstehe aber nicht durch die Veränderung der Regelungen, sondern durch konsequente Überwachung ihrer Einhaltung, schreiben die Petenten. Das bestehende System habe sich bewährt und stelle aufgrund der Vergabe von bis zu sieben Punkten je Verstoß eine differenzierte, effektive und gerechte Regelung dar. Nötige Anpassungen sollten daher innerhalb des vorhandenen Punktesystems vorgenommen werden. In der Petition wird zudem angemerkt, dass eine „Verschärfung des Punkteregimes“ Berufskraftfahrer existenziell gefährde, da diese schneller ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Die Befürchtung, die neuen Regeln gefährdeten berufliche Vielfahrer in ihrer Existenz, wird vom Petitionsausschuss nicht geteilt. Allerdings führe eine Reihe verkehrsgefährdender Verstöße möglicherweise rascher zur Entziehung der Fahrerlaubnis als zuvor. Dies betreffe nicht in erster Linie Berufskraftfahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer. (diwi)

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