Berlin. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die sechsmonatige Übergangsfrist für die Anwendung der Gelangensbestätigung als neuer Nachweis für Umsatzsteuerzwecke bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erneut verlängern. Wie der parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) auf einer Plenarsitzung des deutschen Bundestages am Mittwoch mitteilte, sollen die bisherigen umsatzsteuerlichen Nachweispflichten bei Warenlieferungen in das EU-Ausland nicht wie ursprünglich geplant am 30. Juni 2012, sondern Ende dieses Jahres enden. Ein entsprechendes BMF-Schreiben zur Umsetzung der Gelangensbestätigung werde mit der Wirtschaft derzeit noch abgestimmt und in Kürze vorliegen, erklärte er. Laut Koschnyk hält das Ministerium weiterhin an diesem Anwendungsschreiben fest. Man wolle die Gelangensbestätigung nicht – wie von der Wirtschaft gefordert – zurücknehmen, sondern die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) an das BMF-Schreiben zur Umsetzung des Gesetzes anpassen.
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) geht davon aus, dass die neue Übergangsfrist nicht exakt bis Jahresende dauert, sondern bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung. „Soll der Stichtag eingehalten werden, müsste noch in diesem Jahr die UStDV revidiert werden“, heißt es dazu in einer Stellungnahme. Der Verband weist darauf hin, dass entgegen der Aussagen des Staatssekretärs zurzeit kein BMF-Schreiben über die Verlängerung der Aussetzung mit den Verbänden abgestimmt wird. Nach eigenen Angaben will sich der DSLV vehement gegen diese Vorgehensweise aussprechen und eine völlige Abschaffung der Gelangensbestätigung fordern. Deren Einführung führe weder zu der angekündigten Erleichterung für die Wirtschaft, noch sei sie geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs oder mit den Geschäftsabläufen in der Logistik unvereinbar. (ag)