Warschau. Noch in diesem Jahr sollen in Polen Rettungsgassen für Krankenwagen, Polizei und andere vorrangige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben werden. Dies betrifft besonders Autobahnen und Schnellstraßen mit zwei Fahrspuren in jeder Richtung. Mit der neuen Regelung wäre es dann verpflichtend, durch das Fahren an den äußersten linken und rechten Rand der jeweiligen Spur eine Gasse in der Mitte zu bilden. Bei drei oder mehr Spuren betrifft diese Verpflichtung die Fahrzeuge auf der linken sowie der daneben liegenden Spur. Auch Fahrer auf weiter rechts liegenden Spuren sind dann angehalten, bei Bedarf Rücksicht zu nehmen.
Auch das so genannte Reißverschlussverfahren, wenn eine Spur endet, soll offiziell festgelegt werden. Traditionell ist diese Methode in Polen gar nicht üblich, Fahrzeuge auf der endenden Spur zwängen sich oft schon hunderte Meter vor der Verengung auf die weiterführende Spur, was zu verstärkten Staus führt. In den letzten Jahren wurde das Reißverschlussverfahren vermehrt empfohlen, ist aber bis heute noch immer weder verpflichtend noch allgemein verbreitet. (mk)
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