Stuttgart. Im Fall des sogenannten Lkw-Kartells hält das Oberlandesgericht Stuttgart Schadenersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller Daimler für grundsätzlich berechtigt. In einem am Donnerstag verkündeten Berufungsurteil bestätigten die Richter eine Entscheidung des Landgerichts und gaben einem Kunden Recht, der mehrere Lkw gekauft hatte und nun wegen mutmaßlich überhöhter Preise Schadenersatz fordert. Um wie viel Geld es geht, war bislang kein Thema. Es ging nur um den grundsätzlichen Anspruch.
Die Lkw-Käufe in dem Fall seien von dem Kartellverstoß betroffen, und es sei wahrscheinlich, dass ein Schaden entstanden sei, urteilte der Senat. Grundsätzlich diene die Bildung eines Kartells der Steigerung des Gewinns, und eine hohe Wahrscheinlichkeit spreche dafür, dass es gebildet und erhalten werde, weil sich damit höhere Preise erzielen ließen, argumentierte die Richter und verwiesen auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Thema. Somit sei auch wahrscheinlich, dass den Kunden eines Kartells ein Schaden entstehe.
Daimler geht gegen Urteil in Revision
Daimler kündigte Revision gegen das Urteil an. Man sei nach wie vor davon überzeugt, dass den Kunden kein Schaden entstanden sei, hieß es in einer Stellungnahme. Auch das Gericht habe keine Aussage darüber getroffen, ob es einen Schaden gebe und wie hoch der gegebenenfalls sein könnte, betonte der Konzern.
Wegen der Bildung des Kartells hatte die EU-Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von fast vier Milliarden Euro verhängt. Nach ihrer Feststellung hatten die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania von 1997 bis 2011 untereinander Informationen zum Beispiel über Preise ausgetauscht. Die höchste Einzelstrafe mit rund einer Milliarde Euro musste Daimler bezahlen. (dpa/ag)