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Österreichische Bahn ändert Vertragsmodell mit Verladern

15.10.2015 11:00 Uhr
Österreichische Bahn ändert Vertragsmodell mit Verladern
RCA will ab 2016 mit Verladern Verträge wie in der Speditionswirtschaft schließen
© Foto: RCA

Rail Cargo Austria und Rail Cargo Hungaria wollen künftig mit Verladern nur noch einen Vertrag für die Gesamttransportleistung abschließen.

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Wien. Die ÖBB-Töchter Rail Cargo Austria und Rail Cargo Hungaria führen Anfang 2016 im grenzüberschreitenden Bahngüterverkehr das neue Hauptfrachtführer/Subfrachtführer-Vertragsmodell ein. Damit wird das bisherige Modell der Frachtaufteilung zwischen beteiligten Bahnen ad acta gelegt und das neue – wie es die Speditionsbranche seit jeher praktiziert – eingeführt, kündigte Georg Kasperkovitz, Vorstand der Rail Cargo Group gegenüber der VerkehrsRundschau an.

Neu ab 2016 wird, dass eine Bahn oder eine ihrer Speditionen mit den verladenden Kunden nur noch einen Vertrag für die Gesamttransportleistung abschließt. Daneben werden zwischen den für den Transport zuständigen Bahnen, Terminals, etc., die dann als Subfrachtführer agieren, bilaterale Verträge abgeschlossen und von ihnen jene Leistungen zugekauft, die selbst nicht produziert werden. „Dieses Modell ist genau jenes, das die Speditionswirtschaft praktiziert. Der Kunde hat so einen einzigen Ansprechpartner, der den gesamten Transport betreut und Leistungen bei Bedarf zukauft“, so der Manager.

Die Umstellung sei aus seiner Sicht kein Konfliktthema, weil der Wechsel produktionstechnisch nicht viel an der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Rail Cargo Austria bzw. Rail Cargo Hungaria und den Partnerbahnen ändert. „Die Umstellung sehen wir als sinnvolles Investment in eine zeitgemäße Vertragsform für liberalisierte Märkte“, ergänzt Kasperkovitz. Für die Kunden bringt die Harmonisierung der Vertragsmodelle Vorteile. So wie bei einem Einkauf bei einer Spedition haben die Kunden nur noch einen bahnseitigen Ansprechpartner, der eine komplette Transportlösung für internationale Verkehre anbietet und auch für die Gewährleistung und Haftung zuständig ist. (mf)

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