Wien. Dashcams, die kleinen Kameras, die an Armaturenbrett oder Windschutzscheibe angebracht werden, um das Geschehen vor dem Fahrzeug festzuhalten, sind nicht in allen europäischen Ländern erlaubt. In Österreich unterliegen fix installierte Kameras mit Blick auf öffentliche Bereiche der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen.
„Zwar sind Dashcams nicht verboten. Ausdrücklich genehmigt wurden sie jedoch noch nie", erläutert Martin Hoffer, Chefjurist beim Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC). Wenn zum Beispiel ein LKW-Fahrer Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen, macht er sich strafbar, warnt der ÖAMTC. Faktum ist: Wird eine Dashcam-Aufzeichnung in das Internet gestellt und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ohne dass Personen und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht wurden, hat man gegen deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen.
Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will. Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss in Österreich aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen. (mf)