Spezialisierte Wirtschaftsgerichte sollen künftig in Nordrhein-Westfalen optimale Prozessbedingungen für Unternehmen schaffen. Dafür hat das Landeskabinett in Düsseldorf jetzt eine Verordnung über die Einrichtung eines sogenannten „Commercial Courts“ und von „Commercial Chambers“ gebilligt.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sprach von einem Meilenstein, denn durch die Spezialisierung könnten Richter „wirtschaftsrechtliche Verfahren schnell und effizient fördern und damit noch besser Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr gewährleisten“.
Die Grundlage hatte im vergangenen Jahr der Bundestag mit einem sogenannten „Justizstandort-Stärkungsgesetz“ geschaffen. Demnach können die Länder durch Rechtsverordnung Senate bei einem Oberlandesgericht einrichten, die in bestimmten wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 Euro erstinstanzlich angerufen werden und in der Lage sind, das Verfahren vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Court). Das Gesetz ermöglicht außerdem, bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, an ausgewählten Landgerichten ebenfalls vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Chambers).
Nordrhein-Westfalen setze dies zum frühestmöglichen Zeitraum um, teilte die Staatskanzlei mit. Bereits im April werde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein Commercial Court eingerichtet, der über Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht entscheiden könne. An den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln sollen daneben neue Commercial Chambers ihre Arbeit aufnehmen, an denen solche wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten bereits ab einem Streitwert von mehr als 5000 Euro auf Englisch verhandelt werden.
Zugleich werde an diesen Standorten die bereits vorhandene, Spezialisierung für das Recht der erneuerbaren Energien (Landgerichte Bielefeld und Essen), Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie (Landgericht Köln) und aus Unternehmenstransaktionen (Landgericht Düsseldorf) ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen.