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Neue Pflicht zur Vorabanmeldung von Einfuhren im Hafen Wladiwostok

24.03.2016 14:30 Uhr
Neue Pflicht zur Vorabanmeldung von Einfuhren im Hafen Wladiwostok
Über den Freihafen Wladiwostok an der russischen Pazifikküste laufen vor allem Asien-Transporte
© Foto: Picture Alliance/dpa/Vitaliy Ankov

Ab 1. Oktober müssen Importeure den russischen Zoll zwei Stunden vor der Ankunft im Freihafen über die Ladung und das Transportmittel informieren.

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Moskau. Wer Güter über den am japanischen Meer gelegenen Freihafen Wladiwostok in die russische Förderation einführen will, muss diese ab 1. Oktober 2016 vorab anmelden. Die Vorabinformationen über die Importwaren und Transportmittel sind spätestens zwei Stunden vor der Ankunft im Hafen der russischen Zollbehörde elektronischzu zu übermitteln. Darauf wies jetzt Germany Tade & Invest hin, eine Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Die weiteren Anforderungen würde Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Juli 2015 über den Freihafen Wladiwostok regeln, hieß es. Bei der Einfuhr im Schiffsverkehr über andere russische Häfen bleibe die Vorabanmeldung freiwillig. (ag)

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