Brüssel. Bei der Neuorganisation der Unterwegskontrollen für LKW sollen Unternehmen künftig in „gut“ und „schlecht“ eingeteilt werden. Per Fernabfrage beim fahrenden Fahrzeug sollen Prüfer die Kategorie eines Fahrzeugs feststellen. Für Kontrollen aus dem Verkehr gezogen werden sollen vornehmlich die Fahrzeuge von Unternehmen, die in der Vergangenheit wegen häufiger Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind. LKW von Unternehmen, bei denen regelmäßig nichts zu beanstanden war, sollen auf diese Weise nicht unnötig angehalten werden.
Einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission haben die Abgeordneten des Verkehrsausschusses im Europaparlament jetzt in den Grundprinzipien angenommen. Freiwillige Maßnahmen wie zum Beispiel die unaufgeforderte Sicherheitsprüfung der Fahrzeugflotte soll es Unternehmen mit schlechter Bilanz ermöglichen, sich in der Bewertung zu verbessern.
Der Vorschlag des CSU-Politikers Markus Ferber, die Prüfung der Ladungssicherheit verpflichtend in den Katalog der Prüfungspunkte bei Unterwegskontrollen aufzunehmen, fand dagegen keine Mehrheit. Allerdings fordern die Abgeordneten die EU-Kommission auf, sich um die Einführung einheitlicher europäischer Standards für die Ladungssicherheit zu kümmern.
Grundsätzlich sollen mit der Verordnung gleiche Standards für Unterwegskontrollen in allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Die jetzt gefassten Beschlüsse des Verkehrsausschusses müssen noch vom Plenum des EU-Parlaments angenommen und dann mit der Position des EU-Ministerrats abgestimmt werden. (kw)