Frankfurt am Main. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW stellen zum Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen neu auf: Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung: Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio.
EUR pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.
Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld. (ste)