Berlin. Der Bundestag hat das Klagerecht von Umweltverbänden erweitert. Künftig können die Verbände ohne Einschränkung vor Gericht ziehen, wenn sie ganz allgemein Nachteile für die Umwelt befürchten. Bislang war dies in Deutschland nur zulässig, wenn bei großen Bauprojekten die Interessen Einzelner bedroht waren. Diese Regelung war jedoch im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beanstandet worden.
Die Luxemburger Richter hatten entschieden, dass eine Umweltorganisation grundsätzlich gegen Entscheidungen vorgehen können müsse, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten. Hintergrund war eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das geplante Steinkohlekraftwerk Trianel im westfälischen Lünen. Das Oberlandesgericht Münster hatte damals den EuGH eingeschaltet, weil Zweifel am Klagerecht des BUND bestanden.
Nach der Entscheidung zugunsten der Umweltschützer hatte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Bundestag ohne Aussprache verabschiedet worden ist. Umweltschützer und Bündnis90/Die Grünen halten die Verbesserungen allerdings für nicht ausreichend und beklagen erneute Verstöße gegen das europäische Recht. (jök)