Berlin. Mit zweijähriger Verspätung will das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Jahreswechsel die elektronische Lohnsteuerkarte einführen. Wie aus einem BMF-Schreiben hervorgeht, können Chefs bereits zum 1. November 2012 steuerrelevante Daten ihrer Angestellten auf einer Internetseite der Finanzverwaltung abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen. Das soll es ihnen ermöglichen, eventuelle technische und organisatorische Probleme zu beheben.
In der Regel führt der Arbeitgeber automatisch die von Arbeitnehmern zu zahlende Lohnsteuer an die Finanzverwaltung ab. Um diese Abgaben entsprechend den Steuergesetzen richtig berechnen zu können, benötigt er einige Informationen von seinen Arbeitnehmern wie die Steuerklasse, die Höhe bestimmter Freibeträge oder die Religionszugehörigkeit. Bisher standen diese sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte, die man bis 2010 von der Gemeindeverwaltung erhielt und an den Arbeitgeber weitergeben musste.
Ab dem 1. Januar 2013 soll die papiergebundene Übertragung der Lohnsteuerabzugsmerkmale von einem elektronischen Verfahren abgelöst werden. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte werden dann in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (Elstam) bezeichnet. Dadurch soll sich das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen.
Für die Übermittlung ist, unabhängig, welche Software hierfür benutzt wird, die Registrierung im Elster-Online-Portal notwendig. Der Arbeitgeber brauchen zum Abruf der entsprechenden Elstam-Daten des Arbeitnehmers dessen Steueridentifikations-Nummer und Geburtsdatum.
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit auf 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. (ag)