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Lkw-Maut: Keine Erhöhung ab Januar 2026

11.04.2025 08:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw-Maut steht auf einem fahrenden Lkw
Die Lkw-Maut in Deutschland wird erstmal nicht erhöht
© Foto: Marco2811/ AdobeStock

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2026 keine Änderungen bei der Lkw-Mautbefreiung oder der Belastung emissionsfreier Fahrzeuge.

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Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. Januar 2026 keine Erhöhung der Einnahmen durch die Aufhebung von Befreiungstatbeständen bei der Lkw-Maut oder eine stärkere Belastung emissionsfreier Fahrzeuge geplant ist. Diese Information stammt aus dem „Bericht über die Evaluierung der Wirksamkeit der aktuellen Mautanpassung und über eine mögliche Weiterentwicklung der LKW-Mautpflicht“

Einführung der CO2-Komponente in die Lkw-Maut

Im Oktober 2023 wurde der Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (20/8894) verabschiedet, der eine CO2-Komponente in die Lkw-Maut ab dem 1. Dezember 2023 einführte. Ab dem 1. Juli 2024 wurde die Mautpflicht auf Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet.

Einnahmen und Ausgaben der Lkw-Maut im Haushaltsjahr 2024

Im Haushaltsjahr 2024 wurden durch die Lkw-Maut Einnahmen in Höhe von rund 12,96 Milliarden Euro erzielt. Diese Einnahmen wurden gemäß Paragraf 11 Absatz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) verwendet. Weitere mautfinanzierte Ausgaben umfassten rund 7,78 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen, rund 5,95 Milliarden Euro für Baukostenzuschüsse zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes sowie rund 160 Millionen Euro für den Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur der Bundeswasserstraßen.

Auswirkungen der konjunkturellen Lage auf die Lkw-Maut-Einnahmen

Aufgrund der verschlechterten konjunkturellen Lage lagen die tatsächlichen Einnahmen deutlich unter den Erwartungen. Die Fahrleistung der mautpflichtigen Fahrzeuge lag etwa ein Zehntel unter den Prognosen. Die Bundesregierung betont, dass die Prognosen zur weiteren Entwicklung der Einnahmen aufgrund der unklaren konjunkturellen Entwicklung und der jüngsten Änderungen der Lkw-Maut weiterhin unsicher sind.

Wegekostengutachten 2028 bis 2032: Berücksichtigung der CO2-Differenzierung

Das neue Wegekostengutachten für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird derzeit erstellt und berücksichtigt die bisherigen Erkenntnisse aus den Änderungen bezüglich der CO2-Differenzierung und der Absenkung der Mautpflichtgrenze. Verlässliche Erfahrungswerte liegen jedoch noch nicht vor, um grundlegende Änderungen an den bestehenden Regelungen zur Mautpflicht zu empfehlen.

Ablehnung der Rückkehr zum „Finanzierungskreislauf Straße“

Die Bundesregierung lehnt die von Branchenvertretern geforderte Rückkehr zum „Finanzierungskreislauf Straße“ ab. Eine ausschließliche Verwendung der Mehreinnahmen aus dem Mautteilsatz der Kosten für verkehrsbedingte CO2-Emissionen für die Straßenverkehrsinfrastruktur würde den Zweck der Maut, die Minderung der CO2-Emissionen, nicht adäquat widerspiegeln.

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