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Lkw-Kartell: BGL strebt gebündelte Schadensdurchsetzung an

01.03.2017 16:38 Uhr
Lkw-Kartell: BGL strebt gebündelte Schadensdurchsetzung an
Die Verbände streben für das Vorgehen gegen das Lkw-Kartell die Bündelung von über 100.000 Lkw an
© Foto: Picture Alliance/McPhoto

Der Verband empfiehlt von kartellabsprachen betroffenen Unternehmen, ihre Schadensansprüche in einem gebündelten Verfahren geltend zu machen.

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Frankfurt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und seine Mitgliedsverbände streben für das Vorgehen gegen das Kartell der Lkw-Hersteller die Bündelung von über 100.000 Lkw über das sogenannte „Abtretungsmodell“ an. Hierbei managt die financialright GmbH das Projekt in enger Abstimmung mit dem BGL. Der Verbands sieht darin eine ganzheitliche Lösung, die für die teilnehmenden Transportunternehmen und Speditionen attraktive Konditionen ohne Teilnahmegebühren und ohne Prozesskostenrisiken bieten.

Online Ansprüche anmelden

Interessierte Unternehmen, die beim Kauf oder Leasing von Lkw und Sattelzugmaschinen über 6 Tonnen Nutzlast im Zeitraum von 1997 bis 2011 aufgrund der Kartellabsprachen zwischen den Lkw-Herstellern vermutlich zu hohe Preise oder Leasing-Raten gezahlt haben, können ihre Ansprüche ohne Teilnahmegebühren online geltend machen unter www.truck-damages.de.

Die angebotene Lösung sei offen sowohl für Mitgliedsunternehmen der BGL-Landesverbände als auch für Nichtmitglieder. Verbandsmitglieder sollen allerdings im Erfolgsfall eine niedrigere Erfolgsprovision zahlen. Dafür übernehme der Rechtsdienstleister alle Kosten des Rechtstreits und trage das volle Prozesskostenrisiko, so der BGL. Dies bedeute, dass teilnehmende Unternehmen nicht in Vorlage treten müssen und auch keine Gerichts-, Anwalts- oder Gutachtenkosten zu tragen haben.

So funktioniert das Modell

Vom Kartell betroffene Unternehmen treten ihre Schadensersatzansprüche bei diesem „Abtretungsmodell“ an den Rechtsdienstleister financialright GmbH ab. Dieser bündelt die Daten der Unternehmen und bereitet diese auf. Die Daten werden an einen Schadensgutachter weitergeleitet. Dieser wird dann ein umfangreiches Gutachten zur Schadenshöhe erstellen.

Außergerichtlich und gerichtlich werde die financialright rechtlich durch Hausfeld, eine der nach eigenen Angaben in Europa und den USA führenden Kanzleien für die Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen, vertreten. Dies bedeute, dass der Unternehmer gegenüber den Kartellanten nicht direkt in Erscheinung tritt.

Darüber hinaus arbeite die financialright mit dem Prozessfinanzierer Burford Capital zusammen, der das Angebot des Rechtsdienstleisters finanziell trägt. So werde sichergestellt, dass den teilnehmenden Transportunternehmen und Speditionen kein Prozesskostenrisiko droht und keinerlei Vorauszahlungen gefordert werden. (jt)

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