Frankfurt am Main. Am Montag, den 31. Oktober 2016, besteht in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem gesamten Streckennetz von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lkw. Daran haben jetzt die Verkehrsverbände noch einmal erinnert.
In einem Erlass vom 28. September 2016 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Brandenburg allerdings als Ausnahme festgelegt, dass die oben angegebenen Lkw am 31. Oktober (Reformationstag) der Jahre 2016 sowie 2018 bis 2020 von 0 bis 22 Uhr die nachstehenden Strecken bei Fahrten nach und von Berlin befahren dürfen:
- zwischen Güterverkehrszentrum Wustermark über die Bundesstraße 5 und Landesgrenze Berlin;
- zwischen Güterverkehrszentrum Freienbrink über die Landesstraße 38, Bundesautobahn 10 und Bundesstraße 1/5 und Landesgrenze Berlin;
- zwischen Güterverkehrszentrum Großbeeren über die Bundesstraße 101 und Landesgrenze Berlin und
- zwischen Flughafen BER über die Bundesautobahn 113/117 sowie über die Bundesstraße 96a/96 und Landesgrenze Berlin
Zudem wiesen die Verkehrsverbände darauf hin, dass am 1. November 2016 (Allerheiligen) von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem gesamten Streckennetz von Baden- Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein Lkw-Fahrverbot gilt. (ag)