Trotz der ablehnenden Stellungnahme der EU-Kommission hat die Tiroler Landesregierung nach 2003 und 2007 erneut ein sektorales Lkw-Fahrverbot auf der österreichischen Inntalautobahn A 12 erlassen. Transportverbände kritisieren, dass das Fahrverbot den freien Warenverkehr behindere und kaum dazu beitrage, die Luftqualität im Tiroler Inntal zu verbessern. Hier die wichtigsten Fakten:
1.) Wo gilt das sektorale Fahrverbot?
Auf einem Teilabschnitt der A 12 zwischen Langkampfen (Straßenkilometer 6,35) und Ampass (Straßenkilometer 72) in beiden Fahrtrichtungen.
2.) Welche Fahrten sind verboten?
Der Transport folgender Güter mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ist ab dem 1. November 2016 verboten:
- Abfälle (laut Europäischem Abfallverzeichnis)
- Steine, Erden sowie Aushub
- Rundholz und Kork
- Kraftfahrzeuge (Mopeds, Motorräder, Quads, Pkw, Kleinbusse, Lkw bis 3,5 t)
- Nichteisen- und Eisenerze
- Stahl, außer Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
- Marmor und Travertin
- keramische Fliesen
3.) Für wen gelten Ausnahmen?
Vom sektoralen Fahrverbot sind ausgenommen:
- Fahrten mit Lkw, die in der Kernzone be- oder entladen werden,
- Fahrten mit Lkw, die in der erweiterten Zone be- und entladen werden,
- Fahrten im Vor- und Nachlaufverkehr zur Eisenbahnverladung in Hall oder Wörgl (mit Nachweis),
- Fahrten mit Lkw der Emissionsklasse Euro 6 bis 31. März 2018 für den Transport von Abfällen, Steinen, Erden, Aushub, Rundholz, Kork und Kraftfahrzeugen sowie bis 30. Juni 2018 für den Transport von Nichteisen- und Eisenerzen, Stahl, Marmor, Travertin sowie keramischen Fliesen.
4.) Welche Kennzeichnungspflichten gibt es für Lkw auf der Inntalautobahn?
Euro-6-Lkw, die vorerst vom Fahrverbot ausgenommen sind, müssen ab 1. Mai 2017 mit einer Umweltplakette gekennzeichnet sein.
5.) Welche Ziele verfolgt Tirol mit dem sektoralen Fahrverbot?
Die Tiroler Landesregierung will die Luftqualität im Inntal verbessern. Das Fahrverbot soll dazu beitragen, die EU-Grenzwerte für Stickoxidemissionen einzuhalten. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) will so 200.000 Lkw-Fahrten pro Jahr von der Straße auf die Schiene verlagern. Transportverbände halten das für unrealistisch. Sie bezweifeln, dass hierfür ausreichende Kapazitäten vorhanden sind und rechnen mit einer Zunahme der Umwegverkehre.
6.) Sind weitere Fahrverbote in Tirol zu beachten?
Ja, auf der Inntalautobahn zwischen Langkampfen (Streckenkilometer 6,35) und Zirl (Streckenkilometer 90) gilt in beiden Fahrtrichtungen seit Mai auch ein Fahrverbot für schadstoffreiche Lkw (Euroklassen-Fahrverbot):
- aktuell: Euro-0-, Euro-1- und Euro-2-Lkw über 7,5 Tonnen (mit Anhänger)
- ab 1. August 2016: Euro-2-Lkw über 7,5 Tonnen (Solo)
- ab 1. Januar 2018: Euro-3-Lkw über 7,5 Tonnen (mit Anhänger und Solo)
- ab 1. November 2023: Euro-4-Lkw über 7,5 Tonnen (mit Anhänger und Solo) Ausnahmen von diesem Euroklassen-Fahrverbot gelten für alle Fahrzeuge für
- Vor- und Nachlauftransporte im Kombinierten Verkehr zu den Bahnterminals Hall bzw. Wörgl (mit Nachweis) und
- hochspezialisierte Fahrzeuge mit kostenaufwendigen Aufbauten wie Betonmischfahrzeuge, Hochdruck-, Saug- und Spülfahrzeuge, Abschleppfahrzeuge, Autokran-Lkw zum Versetzen schwerer Lasten oder Betonpumpfahrzeuge.
Des Weiteren sind Lkw und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne Anhänger der Euroklasse 3 vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 vom Fahrverbot ausgenommen, wenn sie
- in der Kernzone be- oder entladen beziehungsweise
- in der erweiterten Zone be- und entladen werden.
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Dossier rund um das Thema Lkw-Fahrverbote:
http://www.verkehrsrundschau.de/lkw-fahrverbote-wiki-1605202.html
Sigrun an der Heiden, freie Journalistin