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Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers verurteilt

18.03.2019 11:10 Uhr
Abbiegeunfall
Schwere Unfälle wie dieser ereignen sich leider immer wieder (Symbolbild)
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Die Richterin sah es bei der Urteilsverkündung am Montag als erwiesen an, dass der tödliche Unfall vom Lastwagenfahrer hätte vermieden werden können.

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Flensburg. Ein Lastwagenfahrer ist vom Amtsgericht Flensburg zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, weil er einen vorfahrtsberechtigten 14 Jahre alten Radfahrer beim Abbiegen übersehen und überfahren hat. Die Richterin sah es bei der Urteilsverkündung am Montag als erwiesen an, dass der tödliche Unfall vom Lastwagenfahrer hätte vermieden werden können.

Der heute 54-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Zudem erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot und muss als Geldauflage 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein in Flensburg zahlen. Gegen das Urteil kann Revision oder Berufung eingelegt werden. 

Die Richterin schilderte in ihrer Urteilsbegründung noch einmal den verhängnisvollen Unfall. Der Angeklagte habe am 4. September 2017 gegen 7.30 Uhr mit seinem Zwölftonner als erstes Fahrzeug an einer roten Ampel an einer Kreuzung gehalten. Er wollte rechts abbiegen.

Nicht ausreichend auf den Radweg geachtet

Der Radfahrer näherte sich auf dem neben der Fahrbahn verlaufendem Radweg von hinten langsam der Ampel. Während der Wartezeit hat der Lastwagenfahrer nach Überzeugung der Richterin nicht ausreichend auf den Radweg geachtet. Und auch als die Ampel auf Grün sprang und er abbiegen wollte, sei er nicht tastend und bremsbereit in den Kreuzungsbereich eingefahren.

Der Junge, der am ersten Schultag nach den Sommerferien auf dem Weg zur Schule war, habe vergebens versucht auszuweichen, sagte die Richterin. Er wurde vom Lastwagen überrollt. Er erlag am Nachmittag des selben Tages im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. (dpa)

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