### Diese Meldung ist am 12. Januar 2021 aktualisiert worden. ###
Berlin. In Kürze startet das Bundesverkehrsministerium eine Abwrackprämie für den Austausch alter gegen neue Lkw mit sauberen Antrieben. Zuständig für die Abwicklung des sogenannten Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 2021) ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die finanzielle Zuwendung vom Staat umfasst Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, erfolgt nach dem Windhundprinzip und muss nicht zurückgezahlt werden.
Sie soll angesichts der schwierigen Wirtschaftslage in der Corona-Krise nicht nur den Unternehmen mit gewerblichen Güterverkehren und Herstellern von Nutzfahrzeugen helfen, sondern auch zum Klimaschutz beitragen. Ziel sei es, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen und das CO2-Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte in Deutschland abzusenken, heißt es in der jetzt veröffentlichten Richtlinie.
Anreiz für Euro-6-Lkw mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb
Antragsteller erhalten demnach bis zu 15.000 Euro Beihilfe, wenn sie im Jahr 2021 produzierte Lkw anschaffen, die die Anforderungen der Abgasstufe Euro 6 erfüllen (mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb) und gleichzeitig alte Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis 5 verschrotten lassen. 15.000 Euro gibt es laut der Förderrichtlinie im Fall der „vollständigen Unbrauchbarmachung“ eines Lkw der Schadstoffklasse Euro 5 und EEV und 10.000 Euro für Lkw der Euro-4-Norm oder schlechter. Das Bestandsfahrzeug müsse mindestens über die vergangenen zwölf Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung. Die Verschrottung müssen begünstigte Unternehmen bis Ende 2021 nachweisen.
Die Förderung gibt es laut der Richtlinie auch für den Umstieg auf moderne schwere Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff/Brennstoffzellen- und Elektroantrieb. Voraussetzung für einen staatlichen Zuschuss zur Flottenerneuerung ist in jedem Fall, dass die neu zugelassenen Fahrzeuge anschließend für mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben, mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sind sowie mit Abbiegeassistenten aus- oder nachgerüstet werden müssen.
Antragsfrist läuft vom 26. Januar bis 15. April 2021
Als zusätzlichen Investitionsanreiz gibt es einen Zuschuss von bis zu 5000 Euro zum Kauf oder Leasing von intelligenter Trailer-Technologie – zum Beispiel zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile. Voraussetzung ist, dass das BAG die Förderung für einen neuen Lkw im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs bewilligt. Die Höhe der Beihilfe für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie beträgt bis zu 60 Prozent des Preises. Der Rechnungsnachweis muss spätestens bis zum 31. Dezember 2021 vorliegen.
Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für das Flottenerneuerungsprogramm rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung ist auf 800.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Das Programm ist bis zum 30. Juni 2021 befristet und soll nach Ausschöpfen der Mittel nicht mehr verlängert werden. Der Antragsteller hat in elektronischer Form jede Kleinbeihilfe anzugeben, die er bislang auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ erhalten hat. Die Anträge sind beim BAG im Zeitraum vom 26. Januar bis zum 15. April 2021 mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen unter: https://antrag-gbbmvi.bund.de
(ag)
Alex
Claus
Martin Otten