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Lastwagen-Anhänger gestohlen: Haftstraße für Diebe

01.06.2015 13:31 Uhr
Lastwagen-Anhänger gestohlen: Haftstraße für Diebe
Haftstrafe für die Plünderung von Lkw-Anhängern
© Foto: Picture alliance/Blickwinkel/McPhoto

Auf menschenleeren Lkw-Parkplätzen stahlen ein Mann und eine Frau beladene Anhänger und plünderten sie in einer Halle. Dann stellten sie die leeren Auflieger wieder zurück. Für ihre Taten müssen sie nun mit Haftstrafen büßen.

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Passau. Die Plünderung von Lastwagen-Anhängern im großen Stil muss ein 54-Jähriger mit fünf Jahren Haft büßen. Das Landgericht Passau verurteilte den Mann am Montag wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Seine 58 Jahre alte Komplizin wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Pärchen hatte die Taten zugegeben.

Das Gauner-Pärchen war mit einer besonders dreisten Masche zwischen 2008 und 2012 in Bayern, Thüringen und Österreich auf Diebestour gegangen: Sie fuhren mit einer Lkw-Zugmaschine auf Parkplätze, auf denen Brummifahrer über das Wochenende ihre beladenen Anhänger abgestellt hatten. Das Duo kuppelte die Anhänger an ihre Zugmaschine und fuhr mit ihnen in eine angemietete Lagerhalle. Dort räumten sie die Ladung aus und stellten den leeren Anhänger anschließend wieder auf einen öffentlichen Parkplatz. Als die Brummifahrer am nächsten Morgen ihre Tour starten wollten, erlebten sie ein böse Überraschung: Entweder war der Anhänger gar nicht mehr da oder geplündert.

„Es ist ihm leicht gemacht worden. Die Anhänger standen unbewacht herum“, sagte die Vorsitzende Richterin, Angela Meier-Kraut, bei der Urteilsbegründung. Bei ihren Diebestouren hatte das Duo Motorradzubehör, Baustoffe, Papier, Drogerieartikel sowie zwei Mini-Bagger erbeutet. In einem Fall war eine Ladung hochwertiges Marken-Parfüm im Wert von 430.000 Euro von dem Auflieger verschwunden. Insgesamt belief sich die Beute auf 1,5 Millionen bis zwei Millionen Euro.

Die Ermittler waren dem Pärchen mit Hilfe von Handyüberwachungen auf die Spur gekommen. Dabei war aufgefallen, dass jeweils eine rote Zugmaschine an den Tatorten gesehen worden war. Dieses Fahrzeug wurde dann dem 54-Jährigen, der ein gelernter Kraftfahrer ist, zugeordnet. Einer der Verteidiger des Mannes betonte, dass die Entscheidung „sicherlich Beachtung in der Speditionsbranche finden wird“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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