Berlin. Die Bundesregierung will die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen, die bisher zehn Jahre aufbewahrt werden mussten, in zwei Schritten verkürzen. Das Bundeskabinett beschloss mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013, dass die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen von bisher zehn Jahren ab 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf dann dauerhaft sieben Jahre verkürzt werden.
Dadurch soll sich der Umfang der Unterlagen, die ein Unternehmen aufbewahren muss, erheblich verringern. „Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen bringt eine jährliche Entlastung für die Wirtschaft von rund 1,7 Milliarden Euro in der ersten Stufe und von insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro in der zweiten Stufe“, sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen. (ag)