Berlin. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlängert die sechsmonatige Übergangsfrist für die Anwendung der Gelangensbestätigung als neuer Nachweis für Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. In einem Schreiben teilte das Ministerium mit, dass die bisherigen umsatzsteuerlichen Nachweispflichten bei Warenlieferungen in das EU-Ausland nicht wie ursprünglich geplant am 30. Juni 2012 enden, sondern bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) gelten.
Wann die UStDV angepasst wird, ist noch unklar. Bis es so weit ist, kann der Nachweis weiterhin mit den anerkannten Belegen geführt werden. Laut Ministerium sollen mit der UStDV-Änderung in erster Linie die in dem derzeitigen Entwurf des BMF-Einführungsschreibens vorgesehenen Vereinfachungen und Erleichterungen abgesichert werden. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen – auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die sogenannte weiße Spediteurbescheinigung – möglich sind. (ag)
Erik Robin