Berlin. Die im Januar 2008 in der Berliner City eingeführte Umweltschutzzone bleibt bestehen. Mit dieser Entscheidung wies das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch die Sammelklage von elf Autofahrern ab, die in dem 88 Quadratkilometer großen Gebiet wohnen. Für das Gericht stellt der Klimaschutz ein überragendes öffentliches Interesse dar und muss auch auf lokaler Ebene aktiv betrieben werden. In der Wissenschaft werde überraschend einhellig die Auffassung vertreten, dass der Straßenverkehr die größte Einwirkung auf den Feinstaub hat. Die Kläger fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Ihre Autos sind nicht mit der entsprechenden Plakette versehen. Die Fahrer müssen die geschützten Innenstadtzonen mit ihren Wagen meiden. Auch der frühere Berliner Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Heinze wird künftig nicht mit seinem über 50 Jahre alten Wohnmobil durch Straßen der City fahren dürfen. Der Pensionär zählt zu den Klägern. Der 75-Jährige fühlt sich in seiner Lebensqualität eingeschränkt, zumal keine Ausnahmegenehmigungen für das Gebiet erteilt würden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das Gericht die Berufung zu. Berlins Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) begrüßte das Urteil: "Es freut mich, dass das Verwaltungsgericht die Umweltzone als geeignete und rechtmäßige Maßnahme zur Bekämpfung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Berlin bezeichnet hat." Sie nehme das Urteil als Bestätigung ihrer Umweltpolitik, "die auf seriösen wissenschaftlichen Grundlagen entwickelt wurde", heißt es in einer Mitteilung. Das Gericht betonte, dass die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt worden seien. Trotz harter Folgen gehe der Schutz von Mensch und Umwelt vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Die in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stickstoffoxidwerte ergäben zweifelsfrei, dass Grenzwerte überschritten wurden und künftige Überschreitungen zu befürchten seien. Der Senat sei verpflichtet gewesen, zu handeln. Mit Blick auf die gerade in Kopenhagen tagende Weltklimakonferenz räumte das Gericht dem Klimaschutz ein überragendes öffentliches Interesse ein. Der Umweltschutz müsse auch auf lokaler Ebene aktiv betrieben werden, argumentierte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung. Der Anwalt der Autofahrer hatte darauf verwiesen, dass die Regelungen zu keiner nachweisbaren Verbesserung der Luftqualität geführt habe. Der Effekt sei im Hinblick auf Feinstaub nicht nachweisbar, stützte sich der Anwalt auf ein Gutachten, dass Professor Detlev Möller im Auftrag des ADAC erstellt hatte. Das Gericht stütze seine Entscheidung auf etwa 300 übrige Wissenschaftler, nach deren überraschend einhelliger Auffassung die größte Einwirkung von Feinstaub auf die Luft durch den Straßenverkehr erzeugt werde, betonte der Richter. (dpa)
Klage gegen Berliner Umweltschutzzone abgewiesen
Klimaschutz stelle ein überragendes öffentliches Interesse dar / Schutz von Mensch und Umwelt habe Vorrang vor eingeschränkter Lebensqualität der Kläger