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Italien: Urteil zur Verlagerung von Firmentätigkeiten ins Ausland

06.10.2014 14:37 Uhr
Italien: Urteil zur Verlagerung von Firmentätigkeiten ins Ausland
Italienische Firmen müssen auch in Italien Steuern zahlen
© Foto: imago/McPHOTO

Eine ausländische Firma, die über ein Logistikunternehmen in Italien gesteuert wird und die Logistik in Italien nutzt, gilt als italienische Firma und muss entsprechend Steuern an den italienischen Fiskus zahlen.

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Rom. Klares Urteil des italienischen Kassationsgerichtes: Eine ausländische Firma, die über ein Logistikunternehmen in Italien gesteuert wird und die Logistik in Italien nutzt, gilt als italienische Firma und muss entsprechend Steuern an den italienischen Fiskus zahlen. Das zumindest ist im Urteil Nr. 38027 vom 16. September 2014 so wiedergegeben.

Die Entscheidung des Kassationsgerichtes bezieht sich auf den konkreten Fall einer slowenischen Firma, die angezeigt worden war, da sie ihre Einkommenserklärung nicht in Italien abgegeben hatte, obwohl sie exklusiv für ein italienisches Unternehmen Transporttätigkeiten ausübte. Konkret stellte die Firma aus Slowenien dem italienischen Partner für dessen Transportgeschäfte Fahrer und Zugmaschinen zur Verfügung. An die Zugmaschinen wurde lediglich noch der geladene Sattelanhänger angehängt.

Nach Ansicht des Kassationsgerichtes muss die slowenische Firma zudem deshalb ihre Steuern in Italien zahlen, da die gesamten Transporttätigkeiten in Italien organisiert und koordiniert wurden und die slowenische Firma in Italien eine Reihe von Geschäftskontakten und auch dauerhaften Niederlassungen hatte. So waren einige der Zugmaschinen aus Slowenien meist vor dem italienischen Firmensitz geparkt. Auch verfügte die angeblich eigenständige slowenische Firma über ein Girokonto in Italien, dessen Kontoauszüge stets an das italienische Unternehmen verschickt wurden. Ermittler der Guardia di Finanza fanden zudem am italienischen Firmensitz Originaldokumente über die Arbeiten des slowenischen Logistikers.

Der Geschäftsführer der slowenischen Firma war bereits in erster und zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Ein Urteil, das nun vom italienischen Kassationsgericht bestätigt wurde. (nja)

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