Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat verschiedenen Fachverbänden einen Entwurf zum Neuerlass der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zur Stellungnahme zugeleitet. Das berichtete der Automobilclub von Deutschland (AvD). Zudem berät bereits der Verkehrsausschuss des Bundesrates im Zustimmungsverfahren über den Entwurf zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Beim Neuerlass der BKatV ist neben redaktionellen Anpassungen und Anpassungen an die neue StVO, die zum zum 1. April 2013 in Kraft treten soll, das Verwarngeld wegen Übertretungen von LKW-Fahrverboten wie dem Missachten von Einfahrverboten angehoben worden (Lfd. Nr. 141.1 des Bußgeldkataloges).
Verstöße gegen durch Verkehrszeichen angeordnete Fahrverbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sollen demnach künftig mit 75 Euro statt bisher 20 Euro geahndet werden. Präventiv wirken wird nach Überzeugung des AvD, dass Verkehrssünder nicht nur mit einem höheren Bußgeld, sondern auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen müssen.
Der neue Bußgeldkatalog gilt nach Auskunft des Verkehrsministeriums voraussichtlich ab dem kommenden Frühjahr. Voraussetzung dafür sei, dass der Neuerlass das Gesetzgebungsverfahren ohne Hürden durchläuft. (ag)