Stockholm. Nach einem mehrwöchigen Verwirrspiel hat die schwedische Regierung jetzt die Gewichtsobergrenze von 40 Tonnen für LKW im internationalen Straßengüterverkehr wieder aufgehoben. Nach Auskunft des zuständigen Infrastrukturministeriums wurde dafür eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die zum 4. September 2012 in Kraft treten soll. Danach dürfen Nutzfahrzeuge, die mehr als 40 Tonnen wiegen, grenzüberschreitend verkehren, sofern sie die schwedischen Zulassungsbestimmungen erfüllen. Es gelten künftig also dieselben Regeln wie für nationale Transporte.
An den Grenzen zu Dänemark und Norwegen waren seit Juli wiederholt 44 und 48 Tonnen schwere Fahrzeuge, die bislang ohne Beanstandung zwischen den skandinavischen Ländern im Einsatz gewesen sind, von der Polizei wegen Übergewicht mit Bußgeldern bedacht und sogar an der Einreise nach Schweden gehindert worden. Anlass für die vorübergehende 40-Tonnen-Beschränkungen war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Schweden, die auf den Vorgaben einer EU-Richtlinie basierte und jüngst rechtskräftig geworden war. Demnach darf die Maximallänge von LKW im internationalen Verkehr 18,75 Meter nicht überschreiten, das Gewicht ist für Fahrzeugkombinationen mit fünf oder sechs Achsen auf höchstens 40 Tonnen beschränkt.
Verschiedene skandinavische Transportverbände hatten die Auslegung der Richtlinie aus Brüssel kritisiert, weshalb die schwedische Regierung die früheren Regeln für LKW im internationalen Straßenverkehr nun durch eine Präzisierung des nationalen Rechts wiederhergestellt hat. „Ich bin mir der Auswirkungen für Transporteure und Verlader bewusst“, sagte Infrastrukturministerin Catharina Elmsäter-Swärd einer Pressemitteilung zufolge. Sie sei froh, dass man es geschafft habe, eine Lösung in kurzer Zeit zu finden. (ag)