Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung soll nach Aussage von Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium, den Missbrauch bei der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- und Personenverkehr besser verhindern. Das Gesetz schafft und erweitert demnach Bußgeldtatbestände und versieht diese mit strengeren Sanktionen. Unseriöse Anbieter hatten in der Vergangenheit immer wieder bei den Schulungen zugunsten der Fahrer getrickst.
Eine weitere Neuerung laut Bär eine Regelung für Grenzgänger. Berufskraftfahrer, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und in einem anderen arbeiten, haben derzeit oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation unionsweit nachzuweisen. Das Änderungsgesetz ermöglicht es deshalb den Bundesländern bei Bedarf, einen zusätzlichen Nachweis der Fahrerqualifikation auszustellen. Dies betrifft überwiegend die Bundesländer, die an Frankreich grenzen. Das Änderungsgesetz geht nun dem Bundestag und dem Bundesrat zu, von deren Entscheidungen das Datum des Inkraftretens abhängt.
Der Verkehrssicherheitsverband Moving International Road Safety Association hatte im vergangenen Jahr eine Reform der BKF-Vorschriften gefordert. Zum Beispiel gibt es keine einheitlichen Kontrollen der Aus- und Weiterbildungsstätten und die Teilnahmebescheinigungen sind nicht sonderlich fälschungssicher. Beide Probleme kann man nach Ansicht von Moving-Vizepräsident Jörg-Michael Satz mit einem zentralen Register lösen, das die anerkannten Aus- und Weiterbilder und die geschulten Fahrer erfasst. Somit würden die Papier-Bescheinigungen überflüssig. (ag)